"Aktion Gemeinsinn" für gesetzliche Patientenverfügung

21.11.2006 - Chancen unterstützt die Forderung der "Aktion Gemeinsinn" nach einer gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen, die nicht nur in der Sterbephase greifen. Trotz zahlreicher gerichtlicher Beschlüsse, die die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen bestätigen, muss im Zweifel die Verbindlichkeit der Patientenverfügung erst gerichtlich geklärt werden. Für viele Patienten ist dann in der Regel schon alles zu spät. Grundsätzlich ist es ratsam, einen Bevollmächtigten einzusetzen, der im Fall des Falls die Patientenverfügung auch durchsetzt. Der Entwurf einer Vorsorgevollmacht des Vereins Chancen sieht schon in der Vorsorgevollmacht vor, dass der Bevollmächtigte nur im Rahmen einer Patientenverfügung entscheiden darf, wenn eine solche vorhanden ist. Zudem sollte der Patientenverfügung zur besseren Akzeptanz die Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesjustizministeriums beigefügt werden.

- Entwurf einer Vorsorgevollmacht

- Entwurf einer Patientenverfügung mit Erläuterungen zur Rechtslage

- Ausführliche Darstellung der Rechtslage

Externe Links:

- Aktion Gemeinsinn: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"

- Hompage der "Aktion Gemeinsinn"

Broschüre des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung (pdf-Datei 532 kb)

 

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