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Entwurf einer Vorsorgevollmacht
Unterhalb des Entwurfs finden sich Informationen, worauf bei Einrichtung einer Vorsorgevollmacht zu achten ist.
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Vorsorgevollmacht
Hiermit bevollmächtige ich, ....., geboren am ....., Herrn/Frau .....,geboren am .......... folgendermaßen:
1. Im Falle meiner durch einen Arzt festzustellenden Einwilligungs-Unfähigkeit ist Herr/Frau ..... befugt an meiner Stelle in die Behandlung einzuwilligen. Einwilligungs-Unfähig ist nur, wer Art, Bedeutung und Tragweite (Risiken) der Maßnahme nach Aufklärung nicht erfassen kann (BGH NJW 1972, 335; OLG Hamm FG Prax 1997, 64). Auch für den Fall, dass ich nur über einen natürlichen Willen verfüge, muß der Arzt mich umfassend über die Behandlung und deren Risiken aufklären. Insoweit ich mich mit natürlichem Willen für oder gegen eine Behandlung ausspreche, kann der/die Bevollmächtigte nur gegen meinen Willen in die Behandlung an meiner Stelle einwilligen, wenn mein natürlicher Wille nicht meinen mutmaßlich freiem Willen entspricht. Gegen meinen natürlichen Willen darf nur gehandelt werden, wenn eine erhebliche Gefahr nicht anders abgewendet werden kann, oder wenn sicher ist, dass ich im Nachhinein der Behandlung zustimme. Jeder mich behandelnde Arzt hat im Falle meiner Einwilligungs-Unfähigkeit die Erlaubnis zur Behandlung von Herrn/Frau ..... einzuholen. Soweit ich eine Behandlungsvereinbarung getroffen habe, oder ein Patiententestament oder eine Patientenverfügung als Vorsorgeverfügung ausgestellt habe, kann Herr/Frau ..... nur soweit in Behandlungen einwilligen, wie diese es gestatten. Gefährliche Eingriffen bedürfen zusätzlich der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Herr/Frau ..... ist telefonisch unter der Nummer 0987 - 987654321 zu erreichen. In dringenden Fällen auch unter der Rufnummer 0171-123456789.
2. (Aufenthaltsbestimmung) Herr/Frau ..... ist gehalten bei Verdacht der Erforderlichkeit (erhebliche Selbst- und/oder Fremdgefährdung) ein Verfahren zur Unterbringung meiner Person auf einer geschlossenen psychiatrischen Station anzuregen. In Fixierung und weitere Maßnahmen darf Herr/Frau ..... nur einwilligen, wenn dies das mildeste Mittel zum meinem Schutz oder zum Schutz Dritter sein sollte. Ein Fixierung oder ähnliche freiheitsberaubende Maßnahmen müssen zusätzlich vom Gericht genehmigt werden.
3. Herr/Frau ..... ist im Fall meiner Einwilligungs-Unfähigkeit in vollem Umfang berechtigt Auskunft über mich von mich behandelnden Ärzten einzuholen. Herr/Frau ...... ist im Fall meiner Einwilligungs-Unfähigkeit berechtigt von Ärzten über mich angelegte Krankenakten einzusehen. Behandelnde Ärzte entbinde ich hiermit im Fall meiner Einwilligungs-Unfähigkeit gegenüber Herrn/Frau ..... von der Schweigepflicht.
4. Herr/Frau .... ist berechtig mich auch in finanziellen und behördlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Er darf in meinen Namen Verträge abschließen und kann über meine Konten verfügen. Eine Unterbevollmächtigung ist ihm nur soweit gestattet, wie diese Vollmacht das Handeln des Bevollmächtigten begrenzt. Ferner darf der Unterbevollmächtigte nicht auf mein Vermögen zugreifen können. Der Bevollmächtigte ist zu in-sich-Geschäften im Sinne des § 181 BGB ausdrücklich nicht befugt. Auch zu Schenkungen oder Geschäften, die einer Schenkung gleich kommen, ist der Bevollmächtigte nicht befugt. Herr/Frau .... sowie die kontoführenden Institute haben dem/der Kontrollbevollmächtigten Herrn/Frau .... jederzeit Auskunft zu erteilen und Einblick in sämtliche Unterlagen zu gewähren.
5. Herr/Frau .... und der /die Kontrollbevollmächtigte .... unterliegen in vollem Umfang der Schweigepflicht, auch dann noch, wenn er/sie nicht mehr als Bevollmächtigte/r auftritt.6. Sollte die Einrichtung einer Betreuung notwendig sein, so ist diese nur für die Aufgabenbereiche einzurichten, die diese Vollmacht nicht regelt. Herr/Frau ... soll die Betreuung übernehmen.
(Ort/Datum/Unterschrift)
Erklärung des/der Bevollmächtigten
Hiermit erkläre ich, ...... entsprechend der obigen Vollmacht agieren zu wollen.
(Ort/Datum/Unterschrift)
Erklärung des/der Kontrollbevollmächtigten
Hiermit erkläre ich, ...... entsprechend der obigen Vollmacht agieren zu wollen.
(Ort/Datum/Unterschrift)--------------------------------------
Anmerkung: Diese Vorsorgevollmacht schildert die gültige Rechtslage für Betroffene, die nur vorübergehend nicht entscheidungsfähig, also nur vorübergehend einwilligungsunfähig sind.
Grundsätzlich ist der Bevollmächtigte in wesentlichen Teilen an das Betreuungsrecht gebunden. Er darf nur in Dinge einwilligen, die die Vorsorgevollmacht vorsehen. Besteht kein Bedarf zur Regelung der Finanzen, dann einfach Punkt 4 streichen. Besteht kein Bedarf an einem Kontrollbevollmächtigten, die entsprechenden Passagen streichen. Besteht evtl. ein Bedarf an Unterbringung in einem Pflegeheim, muss dieser Entwurf entsprechend modifiziert werden. Auch das Anbringen von Bettgittern sollte Erwähnung finden, sowie die Postkontrolle und die Erlaubnis die Wohnung aufzulösen.
Werden die Finanzen geregelt, sollte die Vorsorgevollmacht von einem Notar oder durch die Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Ggf. ist an eine notarielle Beurkundung zu denken. Vor Gericht haben nur bestimmte Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht, im Zweifel nur Verwandte und der Lebenspartner. Kopien der Vorsorgevollmacht sollten dem Arzt, der Klinik, der Bank und anderen Geschäftspartnern überreicht werden. Am besten ist ein Eintrag in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (Kosten unter 20,-- Euro).
Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit im Zustand der Geschäftsfähigkeit eingerichtet und auch zurückgezogen werden. Die Geschäftsfähigkeit sollte man sich ggf. von einem Facharzt bescheinigen lassen. Die Richter Knittel/Seitz argumentieren, dass auch bereits die Einwilligungsfähigkeit reichen sollte, eine Vollmacht also auch wirksam zu errichten sei, wenn dem Vollmachtgeber bewusst ist, dass er einem anderen weitreichende Vertretungsbefugnisse überlässt (BtPrax 1/2007; Seite 22).
Grundsätzlich ist zu empfehlen fachliche Hilfe bei der Erstellung einer Patientenverfügung in Anspruch zu nehmen. Am besten einen Notar oder einen Fachnwalt aufsuchen. Geeignete Anwälte und Notare finden sich hier oder in den Gelben Seiten unter den Suchbegriffen „Rechtsanwalt“ und „Betreuungsrecht“ oder „Familienrecht“ oder "Arztrecht" oder unter dem Suchbegriff "Notar". Die Beratung zum Verfassung einer Patientenverfügung sollte im Normalfall nicht mehr als 30,-- Euro kosten, wenn die Verfügung ansonsten selbst formuliert wird. Hilfen bieten u.a. auch Betreuungsvereine, die städtischen Betreuungsämter, der Humanistische Verband und die Deutsche Hospiz Stiftung. Wer selbst formuliert, sollte unbedingt die Umfassende Informationen zur Vorsorgevollmacht lesen (u.a. mit zahlreichen Links zu weiteren Entwürfen und zum Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer).
Interne Links:
- Entwurf einer Patientenverfügung zum Schutz vor Zwangsbehandlungen
- FAQs zum Thema Zwangsbehandlung
- Weitere Informationen zum Betreuungsrecht
- Ausführliche Darstellung der Rechtslage zur Zwangsbehandlung
Externe Links:
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